Balkonkraftwerk in Deutschland: Alle rechtlichen Rahmenbedingungen, Anmeldungen & Normen
Was ist ein Balkonkraftwerk ?
Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolargerät oder als Mini-PV Anlage bezeichnet) besteht meist aus ein bis 4 Solarmodulen, einem Wechselrichter oder Solarspeicher und Anschlusskabel. Der erzeugte Strom wird direkt über eine Haushaltssteckdose, alternativ über eine Wieland Dose, direkt in den eigenen Haushalt eingespeist. Überschuss wird unentgeltlich ins Netz eingespeist.
Gesetzlicher Rahmen
Die neuste EEG Änderung in 2024
Am 08.05.2024 wurde über die Änderung des EEGs das Balkonkraftwerk offiziell nach §3 Nr,43 EEG eingeführt. Mit dieser Änderung wurde festgelegt, dass die Anlagen über technische Normen der VDE sowie Miet- und Wohnungseigentümergesellschaften geregelt werden.
EU-Richtlinie
Nach der EU-Verordnung 2016/631 werden Anlagen unter 800W/VA als unproblematisch für das Netz als auch den Haushaltsanschluss gesehen. Deutschland hat diese EU-Verordnung angenommen, deswegen dürfen Balkonkraftwerke ohne Anmeldung beim Netzbetreiber und ohne Anschluss eines Elektrikers in Betrieb genommen werden.
Lediglich eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister muss erfolgen, diese ist für Balkonkraftwerke sehr stark vereinfacht worden.
Wenn Sie dennoch Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Anmeldung.
Hierfür einfach eine Nachricht über das Kontaktformular an uns schreiben.
Technische Voraussetzungen und Normen
- Leistungsgrenzen: Es sind maximal 2000Wp Modulleistung und 800W Einspeiseleistung pro Zähler erlaubt, hier spielt es keine Rolle ob es sich um einen Speicher oder Wechselrichter handelt.
- Wechselrichter und/oder Speicher muss VDE-AR-N4105 konform sein. Diese Norm stellt die Einspeisungssicherheit sicher. Kurz gefasst muss das Einspeisegerät bei Netzverlust (z.B. durch Ausstecken oder Stromausfall) sofort das Einspeisen abschalten. Dies hat zwei Gründe, zum einem das beim Ausstecken kein Strom mehr am Anschlusskabel anliegt. Aber auch um die Sicherheit der Servicetechniker der Netzbetreiber bei Reparaturen zu gewährleisten.
Anmeldung & Registrierung
MaStR (Marktstammdatenregister)
Wie schon erwähnt ist seit Mai 2024 nur noch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig, eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
Folgende Angaben werden benötigt.
- Der Standort, also Ihre eigene Adresse
- Das Inbetriebnahme Datum
- Die Modulleistung (max.2000Wp)
- Die Wechselrichterleistung (800W/VA)
- Die Zählernummer
Frist & Ausnahmen
- Frist: Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme angemeldet werden.
- Mobile Anlagen: Bei Camperanlagen oder allen Anlagen, die nicht an das öffentliche Netz angeschlossen werden, ist keine Anmeldung notwendig
Bei einer fehlenden oder verspäteten können Bußgelder oder Rückbauanordnungen ausgesprochen werden.
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Netzbetrieb & Zähler
Wie schon gesagt darf man ein Balkonkraftwerk pro Zähler betreiben, Wärmepumpenzähler gelten hier als Ausnahme. Also wenn Sie einen Haushaltsstromzähler und einen Zähler für die Wärmepumpe haben, dürfen Sie trotzdem nur ein Balkonkraftwerk betreiben. Nicht angemeldete Zwischenzähler erlauben auch nicht den Betrieb weiterer Balkonkraftwerke
Darf ich mit einem alten mechanischen (Ferraris Zähler) mein Balkonkraftwerk anschließen?
Seit dem Solarpaket 1 dürfen Sie Ihr Balkonkraftwerk sofort nach Installation auch inbetriebnehmen. Auch wenn Sie noch einen mechanischen Zähler haben. Hier rendiert sich das Balkonkraftwerk sogar noch mehr, da der Zähler sich bei Stromüberschuss rückwärts dreht.
Aus der Erfahrung heraus wird Ihr Netzbetreiber jedoch recht schnell einen Zäherwechsel bei Ihnen durchführen.
Dieser Zähleraustausch muss gesetzlich geregelt kostenlos durchgeführt werden.
Vermieter und Eigentümergemeinschaft
Wohnungs- und Mietrecht
Nach §554 BGB und §20 WEG sind Balkonkraftwerke ähnlich wie Wallboxen privilegiert zu behandeln. Die Zustimmung der Vermietung-/Eingetümergemeinschaft brauchen Sie jetzt nur noch in Ausnahmefällen.
Ausnahmen wären
- Gefahr für Leib und Leben, wenn Sie z.B. über einer sehr belebten Straße leben, kann verlangt werden, dass der Einbau von Fachpersonal durchgeführt werden muss.
- Denkmalschutz
Wir empfehlen das Thema bei der Eigentümerversammlung anzusprechen um Probleme und Beschwerden vor einer Installation auszuschließen.
Eventuell wecken Sie das Interesse Ihrer Nachbarn für Balkonkraftwerke und können eine Sammelbestellung organisieren um Mengenrabatte zu verhandeln.
Sie und Ihre Nachbarn interessieren sich für Balkonkraftwerke, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Wir beraten Sie gerne, wie sich Balkonkraftwerke bei Ihnen am besten umsetzen lassen und bieten auch gerne einen Rabatt bei einer Sammelbestellung oder etwas wie einen vergünstigten "Rahmenvertrag" an.
Förderungen
Seit dem 01.01.2023 gilt für alle PV-Anlagen unter 30kWp und deren Zubehör sowie die Lieferung/Installation der 0%MwSt. Steuersatz. Das bedeutet effektiv sparen Sie sich die MwSt. Das ist im Jahressteuergesetz §12 Abs. 3 UStG geregelt, eine zeitliche Begrenzung gibt es hierfür nicht, das kann allerdings jährlich geändert werden.
Da Balkonkraftwerke weit unter 30kWp Modulleistung liegen, fallen auch diese Analagen mit rein.
On top bieten auch manche Kommunen/Gemeinden noch extra Förderungen, hier informieren Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde.
Versicherung
Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine extra Versicherung?
Zum Betreiben eines Balkonkraftwerkes brauchen Sie keine extra Versicherung
In der Regel zählen Balkonkraftwerke zum Hausrat und werden somit von der Hausratversicherung abgedeckt. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir allerdings mal bei der eigenen Hausratversicherung nachzufragen ob Balkonkraftwerke mitversichert sind.
Schnelle Zusammenfassung:
- Leistung: Maximal 2000Wp Modulleistung und max. 800W Einspeiseleistung
- Registrierung: Nur im MaSTr, innerhalb von 4 Wochen
- Technik: Einspeisegerät muss der VDE-AR-N 4105 entsprechen, Schuko Stecker sind erlaubt
- Vermieterrecht: Erlaubnis muss nur bei Denkmalschutz oder sicherheitsrelevanten Themen eingeholt werden
- Förderungen: 0%MwSt und manchmal noch Förderungen über die eigene Kommune
- Versicherung: In der Regel von der Hausrat abgedeckt
- Anzahl: Eins pro vollwertigen und angemeldeten Haushaltszähler
Fazit
Durch das Solarpaket I ist die Installation und Betrieb eines Balkonkraftwerkes sehr stark vereinfacht worden.
Die Sicherheitsaspekte und Normen werden von den meisten angebotenen Balkonkraftwerken eingehalten, unsere Balkonkraftwerke erfüllen auf jeden Fall alle sicherheitstechnischen Aspekte.
Ihnen steht also nichts im Weg für den Einstieg in die eigenständige Stromerzeugung über ein Balkonkraftwerk.
Unsere Quellen und weiterführende Links
EEG Balkonkraftwerk Definition
Umweltbundesamt über Balkonkraftwerke
Sie sind auf den Geschmack von Balkonkraftwerken gekommen?
Dann schauen Sie sich doch unsere verschiedenen Balkonkraftwerken an.
Falls Sie sich unsicher sind, wie groß die Anlage, welches Montagematerial Sie brauchen oder worauf Sie generell achten sollten?
Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular, wir beraten Sie gerne.
Dieser Artikel wurde von Philipp Kaiser geschrieben, Mitgründer der TP-Homesolar, mit über 5 Jahren Erfahrung im Photovoltaik Bereich